Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen SW Consultancy e.U. 


Geltung der AGB 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Grundlage für die Geschäftstätigkeit von SW Consultancy e.U., Peter-Melcher-Straße 14-Top 2, 9524 Villach, Telefonnummer
+43 676 3400894, E-Mail daphne@swconsultancy.eu (Im folgenden 
„SW Consultancy e.U.) und bilden einen integrierenden Bestandteil aller von SW Consultancy e.U.  geschlossener (Makler-) Verträge, Vereinbarungen, Angebote, Beurteilungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen mit Geschäftspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“). 

Widerspruch zu abweichenden AGB 
Durch Aufnahme des Geschäftsverkehrs nimmt der Auftraggeber diese AGB zustimmend zur Kenntnis. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten gelten nur, wenn sich 
SW Consultancy e.U. schriftlich mit ihrer Geltung ausdrücklich einverstanden erklärt hat. 

Gegenstand des Maklervertrags

Grundlage der Tätigkeit
SW Consultancy e.U. ist als Immobilienmakler tätig. Die Vermittlungstätigkeit der SW Consultancy e.U. für einen Auftraggeber erfolgt auf Grundlage eines Maklervertrags (z.B. Alleinvermittlungsauftrag, Schlichter Vermittlungsauftrag,

Suchauftrag/-anfrage), mit SW Consultancy e.U., insbesondere mit der Vermittlung von in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler („IMV“) angeführten Geschäften beauftragt wird, oder aufgrund eines sonstigen (Dienstleistungs-) Auftrags. Geschäfte laut IMV sind insbesondere Vermittlung von Kauf-, Verkauf- oder Tauschgeschäften, von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen) oder sonstigen Rechten einschließlich Teilzeitnutzungsrechten und Optionsrechten, jeweils hinsichtlich bebauter und unbebauter Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäuser und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen. 


Zustandekommen des Vertrags
Ein Maklervertrag oder sonstiger Auftrag kann Ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder schlüssig (z.B. durch Anforderung, Übergabe oder Übersendung von Objektdaten, Objektunterlagen, Plänen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) erfolgen und gilt insbesondere mit widerspruchsloser Duldung der Tätigkeit der SW Consultancy e.U. durch den Auftraggeber als erteilt. 

Doppelmakler
SW Consultancy e.U. ist als Immobilienmakler kraft Geschäftsgebrauch berechtigt, auch für die jeweils andere vermittelte Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden (Tätigkeit als Doppelmakler).

Wechselseitige Rechte und Pflichten 

Gegenseitige Information 
SW Consultancy e.U. und der Auftraggeber werden sich gegenseitig alle für das jeweilige Geschäft oder den Auftrag notwendigen und zweckmäßigen Mitteilungen machen und zukommen lassen. 

Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, SW Consultancy e.U. bei der Vermittlungstätigkeit umfassend und redlich zu unterstützen und 
SW Consultancy e.U. oder der für diese handelnden Person sämtliche für die Beurteilung des jeweiligen Geschäfts und dessen Vermittlung notwendigen Informationen zu erteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst insbesondere die richtige und vollständige Erteilung aller Informationen und Tatsachen betreffend das zu vermittelnde Objekt bzw. Geschäft, einschließlich dessen Zwecks und die beabsichtige Verwendung des Objekts. SW Consultancy e.U. ist auch bei allen nachträglich eintretenden Änderungen beim Auftraggeber oder Objekt oder eine Änderung der Geschäftsabsicht des Auftraggebers unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

Einholung von Bewilligungen
Der Auftraggeber hat sämtliche in seine Sphäre fallenden und für das Geschäft notwendigen oder zweckmäßigen Bewilligungen oder Genehmigungen einzuholen und SW Consultancy e.U. laufend über den Verfahrensstand informiert zu halten. Sollte sich abzeichnen, dass eine notwendige Bewilligung oder Genehmigung nicht erlangt werden kann oder wegfällt, so ist dies SW Consultancy e.U. unverzüglich mitzuteilen. 
Information über erfolgte Geschäftsabschlüsse
Der Auftraggeber hat SW Consultancy e.U. unverzüglich über den Abschluss eines Geschäfts über das Vermittlungsobjekt oder eines zweckgleichwertigen Geschäfts, sowie dessen zur Berechnung der Provision wesentlichen Inhalts zu unterrichten, sofern 

SW Consultancy e.U. nicht unmittelbar davon durch Beisein eines ihrer Mitarbeiter Kenntnis erlangte, und auf erste Anforderung eine Kopie des geschlossenen Vertrages an SW Consultancy e.U. übersenden.
SW Consultancy e.U. ist berechtigt, bei der (notariellen) Vertragsunterzeichnung anwesend zu sein.

Pflichten bei Alleinvermittlungsaufträgen

Bei Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Zeitraum der vereinbarten Dauer keinen anderen Makler für die Vermittlung des jeweiligen Geschäfts zu beauftragen oder heranzuziehen und SW Consultancy e.U. jene Personen (einschließlich anderer Makler) unverzüglich bekannt zu geben, die sich direkt an den Auftraggeber gewendet haben. Erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Frist keine einvernehmliche Verlängerung des Alleinvermittlungsauftrages, so wandelt sich dieser in einen unbefristeten und jederzeit schriftlich kündbaren schlichten Vermittlungsauftrag um. 

Unterbeauftragung 
SW Consultancy e.U. ist berechtigt, bei deren Tätigkeit und Vermittlung Dritte heranzuziehen oder zu beauftragen (Sub-Makler, Gemeinschafts- sowie A-meta-Geschäfte). 

Anbote und Informationserteilung; Aufklärung über bekannte Anbote

Keine Prüfung der Angaben des Abgebers
Alle Angaben, Anbote, Anzeigen, Inserate, Exposés oder sonstige Mitteilungen über Objekte und Geschäftsgelegenheiten durch 

SW Consultancy e.U. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf den vom jeweiligen Abgeber erhaltenen und zur Verfügung gestellten Informationen und Daten, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit SW Consultancy e.U. keine Gewähr übernimmt. 
SW Consultancy e.U. ist nicht verpflichtet, Angaben des Abgebers auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, sondern darf darauf vertrauen, sofern sich nicht aus den Umständen offensichtlich Gegenteiliges ergibt. 


Haftung des Abgebers für Falschinformationen 
Falls der Auftraggeber an SW Consultancy e.U. schuldhaft unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt, so haftet er der SW Consultancy für allfällige dadurch entstandene Schäden und frustrierte 
Aufwendungen. 

Unverbindliche Anbote 
Das von der SW Consultancy e.U. auf ihre Website sowie in sonstigen Medien eingestellte Angebot an Vermittlungsobjekten stellt noch kein verbindliches Anbot zum (Kauf- oder Miet-) Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung an Interessenten zur Kontaktaufnahme und Anbotsabgabe, und ist solange freibleibend und unverbindlich, bis eine Anbotsannahme durch den Abgeber oder sonstigen vermittelten Dritten (Verkäufer, Vermieter) vorliegt, und dem Auftraggeber (Interessenten) zugegangen ist. Änderungen bzw. Zwischenverkäufe werden ausdrücklich vorbehalten. Ein Anbotsteller ist für die gesetzliche oder ausdrücklich festgelegte Dauer an seine Anbotserklärung gebunden.

Aufklärungspflicht hinsichtlich bekannter Objekte 
Ist dem Auftraggeber (Interessenten) eine durch SW Consultancy e.U. nachgewiesene, vermittelte oder namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit bzw. das betreffende Objekt oder der Abgeber bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies SW Consultancy e.U. unverzüglich schriftlich (spätestens innerhalb von 48 Stunden ab Übermittlung derjenigen Informationen, aus denen dies erkennbar war) mitzuteilen. Andernfalls ist die Vermittlung als provisionspflichtig anerkannt. 

Weitergabe von Informationen und Vertraulichkeit

Geheimhaltungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, insbesondere nicht an andere Immobiliendienstleistungs- und Maklerunternehmen, weiterzugeben. Jeder Weitergabe der von SW Consultancy e.U. mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten oder Objekte und Informationen dazu bzw. der SW Consultancy e.U. namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SW Consultancy e.U. und lässt den Provisionsanspruch unberürht (vgl. Punkt 6.10. lit c. untern). 


Haftung bei Weitergabe
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird der Auftraggeber (Interessent) selbst Provisionspflichtig oder subsidiär hinsichtlich eines allfälligen Provisionseingangs schadenersatzpflichtig und SW Consultancy e.U. diesbezüglich vollkommen Schad- und klaglos gehalten. 

Provisionen und Entgelt 

Vermittlungsprovision und deren Höhe
Die Tätigkeit der SW Consultancy e.U. erfolgt entgeltig. Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft aufgrund der vertragsgemäßen verdienstlichen Tätigkeit der SW Consultancy e.U. mit einem Dritten zustande kommt (siehe Punkt 6.2.). Falls im Einzelfall nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, etwa in einer allfälligen besonderen Provisionsvereinbarung mit dem Auftraggeber (z.B. in der Angabe beim jeweiligen Objekt oder im Kaufangebotsvordruck), gelten die in der IMV für das jeweilige Geschäft angeführten Höchstprovisionssätze zuzüglich 20% USt. als Provision für die Vermittlungstätigkeit der 
SW Consultancy e.U. als vereinbart. 

Entstehen der Provisionspflicht
Der Provisionsanspruch der SW Consultancy e.U. gegenüber dem Auftraggeber aufgrund deren verdienstlicher Tätigkeit (siehe Punkt 6.3.) entsteht mit dem Zustandekommen des zu vermittelnden Geschäfts durch entsprechende Willensübereinkunft der beteiligten Parteien 
(z.B angenommenes Kaufangebot, Mietangebot) und unabhängig vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts und/oder der weiteren Beteiligung durch SW Consultancy e.U. an der Ausführung des Geschäfts. 

Verdienstlichkeit des Maklers 
Verdienstliche Tätigkeit der SW Consultancy e.U. liegt auch bei bloßer Namhaftmachung bzw. Nachweis der Geschäftsgelegenheit oder, wenn SW Consultancy e.U. in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch sonstige vermittelnde Tätigkeit hinsichtlich eines Objekts oder Geschäfts) zum Zustandekommen des Geschäfts beigetragen hat, wobei es genügt, dass der Nachweis bzw. die Vermittlung oder Namhaftmachung mit ursächlich für den Geschäftsabschluss gewesen sind. 

Vermittlung eines Abweichenden Geschäfts 
Der volle Provisionsanspruch der SW Consultancy e.U. entsteht auch, wenn das Geschäft aufgrund verdienstlicher Tätigkeit der 
SW Consultancy e.U. zu anderen als ursprünglich angebotenen oder im Vermittlungsvertrag genannten Bedingungen zustande kommt, wenn das Geschäft über ein anderes Objekt des von SW Consultacy e.U. namhaft gemachten Abgebers abgeschlossen wird, oder wenn ein anderes als das ursprünglich angebotene Geschäft geschlossen wird. 

Vermittlung eins Optionsvertrags
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn anstelle der ursprünglich zu vermittelndem Geschäft ein Optionsvertrag geschlossen wird, wobei diesfalls die Hälfte der vereinbarten oder zustehenden Provision mit Abschluss des Optionsvertrags und die weitere Hälfte mit Ausübung des Optionsrechts fällig wird. 

Aufschiebende Bedingungen 
Der Provisionsanspruch besteht auch in dem Fall, dass ein aufschiebend bedingt abgeschlossenes Geschäft vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, falls die Bedingung ohne die vorzeitige Auflösung voraussichtlich eingetreten wäre. 

Auflösende Bedingung und Rücktritt 
Wird das vermittelte und zustande gekommene Geschäft durch Eintritt einer Auflösende Bedingung aufgelöst, so bleibt dies ohne Auswirkung auf den Provisionsanspruch. Dasselbe gilt bei Rücktritt oder Nichtausführung des Geschäfts durch eine Provisionspflichtige Partei, 
sofern dies aus Gründen erfolgt, die von den zurücktretenden Vertragsparteien zu vertreten sind oder in sonstiger Weise in der Person oder Sphäre dieser Vertragspartei begründet ist. Bei einseitigem unberechtigtem Rücktritt hat der Zurücktretende SW Consultancy e.U. neben der eigenen Provision auch den gesamten dadurch entstandenen Schaden, somit auch die allenfalls entgangene mit der Gegenseite vereinbarte Provision, zu ersetzen (§7 Abs 2 MaklerG bleibt unberührt).

Nachträgliche Erweiterung

Wird ein von SW Consultancy e.U. vermitteltes Geschäft binnen drei Jahren ab dessen Zustandekommen erweitert oder ergänzt, entsteht mit Rechtswirksamkeit der Erweiterung ein Provisionsanspruch der 

SW Consltancy e.U., wobei der jeweilige Erhöhungs- oder Erweiterungsbetrag als Bemessungsgrundlage für die Provision gilt. 
Der Auftraggeber ist diesfalls verpflichtet, SW Consultancy e.U. unverzüglich von einer solchen Ergänzung/Erweiterung des Geschäfts zu verständigen. 

Provisionspflicht bei verzögertem Abschluss
Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn binnen drei Jahren ab Beendigung des Vermittlungsauftrags ein Geschäftsabschluss durch einen Auftraggeber über ein von SW Consultancy e.U. vermitteltes Objekt oder mit einem von SW Consultancy e.U. vermittelten Vertragspartner zustande kommt. 

Provision bei Fehelendem Vermittlungserfolg 
SW Consultancy e.U. hat weiteres gegenüber dem Auftraggeber auch ohne zurechenbaren Vermittlungserfolg Anspruch auf Provision bzw. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der für den Erfolgsfall vereinbarten Provision, gegebenenfalls berechnet auf Grundlage eines allenfalls höheren tatsächlich (Kauf-) Preises, wenn 
(§15 Abs 1 MaklerG)

a. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt. 

b. mit dem von SW Consultancy e.U. vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich der 
SW Consultancy e.U fällt. 

c. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von SW Consultancy e.U. bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftgelegenheit bekannt gegeben hat, oder

d. das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.


Provision bei fehlendem Vermittlungserfolg bei Alleinvermittlungsaufträgen
Im Falle der Erteilung eines Alleinvermittlungsauftrags gilt die 
Provisions-/Entschädigungspflicht gemäß Punkt 6.10. sinngemäß weiters auch dann als vereinbart, wenn (§15 Abs 2 MaklerG).

  1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
  2. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder 
  3. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist. 

Vergütung gesonderter Aufträge
Auftraggeber erteilte Aufträge, die keine Maklerverträge iSd MaklerG sind, sind stets gesondert und unabhängig von einem Maklervertrag und eines etwa zu vermittelndem Geschäft und der diesbezüglichen Provisionspflicht zu vergüten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein ortsübliches Entgelt vereinbart. 

Fälligkeit der Provision, Verzugszinsen, Aufrechnung 

Fälligkeit der Provision 
Eine Vermittlungsprovision wird im Regelfall abweichend von § 10 MaklerG erst mit dem Abschluss des entsprechenden schriftlichen (notariellen) Vertrags über das Geschäft, spätestens aber 90 Tage nach der Rechtswirksamkeit dieses Geschäfts (§7 Abs 1 MaklerG), je nachdem, was zuerst eintritt, jedenfalls mit Rechnungslegung fällig. Sonstige Provisions-, Entgelts- oder Vergütungsansprüche, insbesondere im Fall fehlenden Vermittlungserfolgs oder das vermittelte Geschäft nicht zustande kommt werden sofort mit deren entstehen fällig. 

Verzugsfolgen 

Bei Verzug ist SW Consultancy e.U. berechtigt, 5% an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen iHv pauschal € 20, – pro eigene Mahnung und darüber hinaus allfällige notwendige und zweckmäßige (außer-) gerichtliche Betreibungs- und Inkassokosten vom Auftraggeber zu verlangen. 


Aufrechnungsbeschränkung

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Ansprüche der SW Consultancy e.U. aufzurechnen. Ausgenommen davon sind Gegenforderungen von Verbrauchern im Falle der Zahlungsunfähigkeit der SW Consultancy e.U. oder falls deren Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der SW Consultancy e.U. steht, oder falls diese gerichtlich festgestellt oder von SW Consultancy e.U. anerkannt worden ist. 

Solidarhaftung 
Mehrere Auftraggeber oder am vermittelten Geschäft auf einer Seite beteiligte Personen schulden die gesamte für das Geschäft vereinbarte Provision zur ungeteilte hand. 

Nettobeträge
Sämtliche Beträge, Provisionen und Entgelte sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer. 

Haftungsausschluss

Keine Haftung für Informationen Dritter und Indirekte Schäden oder gegenüber Dritten
SW Consultancy e.U. übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität von Informationen, die 

SW Consultancy e.U. vom jeweiligen Abgeber zur Verfügung gestellt wurden, und deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht erkennbar ist (vgl. Punkt 4.1. oben), oder die von SW Consultancy e.U. unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht ausdrücklich bekannt ist (§ 1300 ABGB). 
SW Consultancy e.U. haftet weiters nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter oder gegenüber Dritten, die nicht Vertragspartner sind. 

Haftungsbeschränkung nach dem Verschuldensgrad 
Darüber hinaus ist eine Haftung von SW Consultancy e.U. für den Fall leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist die Haftung der SW Consultancy e.U. ungeachtet des Rechnungsgrundes auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässikeit beschränkt. 

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist die Haftung der 

SW Consultancy e.U. ungeachtet des Rechtgrundes auf Fälle von Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit beschränkt. 

Ausnahme von der Haftungsbeschränkung
Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Fallweise und betragliche Beschränkung, Verjährung 

Ohne Einschränkung der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind allfällige Schadenersatzansprüche auf den Ersatz eines adäquaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit dem Wert des für den Erfolgsfall vereinbarten (Vermittlungs-) Entgelts beschränkt. Allfällige Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens 3 Jahre ab Aufttragsbeendigung. 

Keine Erfolgsgarantie 

SW Consultancy e.U. übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung für einen Vermittlungserfolg oder dafür, dass ein zur Vermittlung übernommenes Geschäft tatsächlich erfolgreich zustande kommt, oder für die ordnungsgemäße vertragliche Abwicklung und Ausführung eines vermittelten Geschäfts oder dessen Erfüllung, und ebenso wenig dafür, dass am Markt keine vergleichbaren günstigeren Objekte bzw. Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. 

Keine Haftung für Dritte
Für Schäden, die durch von SW Consultancye e.U. zur Vermittlung beigezogenen Dritten (insbesondere externe Gutachter, Sub-Makler) verursacht wurden, haftet SW Consultancy e.U. nur bei Auswahlverschulden. 

Bewertungen

Von SW Consultancy e.U. im Rahmen des Vermittlungsvertrags oder gemäß gesonderter Vereinbarung vorgenommene Schätzungen des Wertes oder Angebotspreises von Objekten basieren auf der Einschätzung aufgrund von Vergleichswerten und den ungeprüften Informationen und Angaben des Auftraggebers und können kei Schätzungsgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ersetzen. 

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Immobilienmarkt einer Vielzahl von äußeren Einflüssen ausgesetzt ist und einem stetigen Wandel unterliegt, und daher Änderungen der Einschätzung vorbehalten sind. SW Consultancy e.U. übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass der Auftraggeber bei einer tatsächlichen Vermarktung den geschätzten Preis erzielt. 

Verjährung/Präklusion

Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen SW Consultancy e.U., wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Schädiger bzw. von dem den Anspruch begründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder von SW Consultancy e.U. ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 


Bestimmungen betreffend den Webauftritt der SW Consultancy e.U. 
Anbote auf Websites

Urheberrechtliche Hinweise 
Inhalt und Struktur der von SW Consultancy e.U. betriebenen Websites sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Texteilen oder Bildmaterial ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SW Consultancy e.U. Hiervon nicht erfasst ist der für den Interessenten zu diesem Zweck bestimmte Ausdruck von Objektdaten, Unterlagen, Checklisten oder sonstigen Merkblättern in Zusammenhang mit dem Angebot der und der Vermittlungstätigkeit von 
SW Consultancy e.U. 

Verbot der Weitergabe an Dritte 
Dem Nutzer des Webangebots der SW Consultancy e.U. ist es nicht erlaubt, jegliche Informationen, insbesondere über Objekte und Abgeber, die dieser anhand der auf der Website der SW Consultancy ( Miet- und Kaufmarktplatz) eingestellten Daten und/oder der Versendung von Immobilienexposés erhält, an Dritte weiterzugeben und/oder zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zu verwenden. Die erhaltenen Informationen dienen ausschließlich dem persönlichen Interesse an der Vermittlung und sind höchst vertraulich zu behandeln. 


Beschränkung des Angebots
SW Consultancy e.U. behält sich vor, nach freiem Ermessen eine beschränkte Auswahl an verfügbaren Objekten oder Produkten auf ihren Seiten im Internet zu zeigen, insbesondere wenn die Anzahl vorhandener Angebote besonders hoch ist; im Zusammenhang mit einer derartigen Auswahl nach freiem Ermessen übernimmt die SW Consultancy e.U. keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Haftungen. 

Haftung für Links und Websites Dritter
Verlinkungen zu Websites anderer Unternehmen sind so gestaltet, dass der Nutzer deutlich erkennen kann, wenn er die Website SW Consultancy e.U. verlässt. Für den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Links verwiesen wird, wie auch für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird keine Haftung übernommen. 

Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand


Anpassungen der AGB
SW Consultancy behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzuapassen. Es gelten jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Webseiten der SW Consultancy e.U. veröffentlich sind. 

Keine mündlichen Nebenabreden, Schriftformgebot 
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt die Verwendung von E-Mails bzw. Fax. Der Nachweis des Zugangs obliegt dem Auftraggeber. 

Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hievon uberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung an nähesten kommt. 

Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem mit SW Consultancy e.U. geschlossenen Verträgen gilt Villach als vereinbart. 

Rechtswahl 
Es gilt ausschließlich österreichisches Rechs unter Ausschluss der Kollisionsnorm. 

Gerichtsstandsvereinbarung 
Soweit für den Auftraggeber kein zwingender Gerichtsstand, etwa im Sinne des §14 KSchG besteht, wird für alles aus oder in Zusammenhang mit der geschäftlichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und der SW Consultancy e.U. resultierenden Streitigkeiten die ausschließlice Zuständigkeit des für 9524 Villach, Österreich, jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart (§104 JN).