{"id":2668,"date":"2016-03-10T18:51:46","date_gmt":"2016-03-10T18:51:46","guid":{"rendered":"https:\/\/swconsultancy.marketingyouhost.com\/?page_id=2668"},"modified":"2023-07-12T12:22:12","modified_gmt":"2023-07-12T12:22:12","slug":"allgemeinen-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/swconsultancy.eu\/de\/allgemeinen-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen SW Consultancy e.U.&nbsp;<br><br><br>Geltung der AGB&nbsp;<br>Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Grundlage f\u00fcr die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit von SW Consultancy e.U., Peter-Melcher-Stra\u00dfe 14-Top 2, 9524 Villach, Telefonnummer<br>+43 676 3400894, E-Mail&nbsp;<a href=\"mailto:daphne@swconsultancy.eu\">daphne@swconsultancy.eu<\/a>&nbsp;(Im folgenden&nbsp;<br>\u201eSW Consultancy e.U.) und bilden einen integrierenden Bestandteil aller von SW Consultancy e.U.&nbsp;&nbsp;geschlossener (Makler-) Vertr\u00e4ge, Vereinbarungen, Angebote, Beurteilungen und sonstiger rechtsgesch\u00e4ftlicher Erkl\u00e4rungen mit Gesch\u00e4ftspartnern (im Folgenden \u201eAuftraggeber\u201c).&nbsp;<br><br>Widerspruch zu abweichenden AGB&nbsp;<br>Durch Aufnahme des Gesch\u00e4ftsverkehrs nimmt der Auftraggeber diese AGB zustimmend zur Kenntnis. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten gelten nur, wenn sich&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. schriftlich mit ihrer Geltung ausdr\u00fccklich einverstanden erkl\u00e4rt hat.&nbsp;<br><br><strong><u>Gegenstand des Maklervertrags<\/u><\/strong><br><br>Grundlage der T\u00e4tigkeit<br>SW Consultancy e.U. ist als Immobilienmakler t\u00e4tig. Die Vermittlungst\u00e4tigkeit der SW Consultancy e.U. f\u00fcr einen Auftraggeber erfolgt auf Grundlage eines Maklervertrags (z.B. Alleinvermittlungsauftrag, Schlichter Vermittlungsauftrag,<\/p>\n\n\n\n<p>Suchauftrag\/-anfrage), mit SW Consultancy e.U., insbesondere mit der Vermittlung von in der Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Wirtschaftliche Angelegenheiten \u00fcber Standes- und Aus\u00fcbungsregeln f\u00fcr Immobilienmakler (\u201eIMV\u201c) angef\u00fchrten Gesch\u00e4ften beauftragt wird, oder aufgrund eines sonstigen (Dienstleistungs-) Auftrags. Gesch\u00e4fte laut IMV sind insbesondere Vermittlung von Kauf-, Verkauf- oder Tauschgesch\u00e4ften, von Bestandvertr\u00e4gen (Miet- und Pachtvertr\u00e4gen) oder sonstigen Rechten einschlie\u00dflich Teilzeitnutzungsrechten und Optionsrechten, jeweils hinsichtlich bebauter und unbebauter Grundst\u00fccke, Wohnungen, Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen, Fertigh\u00e4user und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Zustandekommen des Vertrags<br>Ein Maklervertrag oder sonstiger Auftrag kann Ausdr\u00fccklich (schriftlich oder m\u00fcndlich) oder schl\u00fcssig (z.B. durch Anforderung, \u00dcbergabe oder \u00dcbersendung von Objektdaten, Objektunterlagen, Pl\u00e4nen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) erfolgen und gilt insbesondere mit widerspruchsloser Duldung der T\u00e4tigkeit der SW Consultancy e.U. durch den Auftraggeber als erteilt.&nbsp;<br><br>Doppelmakler<br>SW Consultancy e.U. ist als Immobilienmakler kraft Gesch\u00e4ftsgebrauch berechtigt, auch f\u00fcr die jeweils andere vermittelte Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich t\u00e4tig zu werden (T\u00e4tigkeit als Doppelmakler).<br><br><strong><u>Wechselseitige Rechte und Pflichten&nbsp;<\/u><\/strong><br><br>Gegenseitige Information&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. und der Auftraggeber werden sich gegenseitig alle f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ft oder den Auftrag notwendigen und zweckm\u00e4\u00dfigen Mitteilungen machen und zukommen lassen.&nbsp;<br><br>Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber<br>Der Auftraggeber ist verpflichtet, SW Consultancy e.U. bei der Vermittlungst\u00e4tigkeit umfassend und redlich zu unterst\u00fctzen und&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. oder der f\u00fcr diese handelnden Person s\u00e4mtliche f\u00fcr die Beurteilung des jeweiligen Gesch\u00e4fts und dessen Vermittlung notwendigen Informationen zu erteilen. Diese Mitteilungspflicht umfasst insbesondere die richtige und vollst\u00e4ndige Erteilung aller Informationen und Tatsachen betreffend das zu vermittelnde Objekt bzw. Gesch\u00e4ft, einschlie\u00dflich dessen Zwecks und die beabsichtige Verwendung des Objekts. SW Consultancy e.U. ist auch bei allen nachtr\u00e4glich eintretenden \u00c4nderungen beim Auftraggeber oder Objekt oder eine \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsabsicht des Auftraggebers unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.&nbsp;<br><br>Einholung von Bewilligungen<br>Der Auftraggeber hat s\u00e4mtliche in seine Sph\u00e4re fallenden und f\u00fcr das Gesch\u00e4ft notwendigen oder zweckm\u00e4\u00dfigen Bewilligungen oder Genehmigungen einzuholen und SW Consultancy e.U. laufend \u00fcber den Verfahrensstand informiert zu halten. Sollte sich abzeichnen, dass eine notwendige Bewilligung oder Genehmigung nicht erlangt werden kann oder wegf\u00e4llt, so ist dies SW Consultancy e.U. unverz\u00fcglich mitzuteilen.&nbsp;<br>Information \u00fcber erfolgte Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcsse<br>Der Auftraggeber hat SW Consultancy e.U. unverz\u00fcglich \u00fcber den Abschluss eines Gesch\u00e4fts \u00fcber das Vermittlungsobjekt oder eines zweckgleichwertigen Gesch\u00e4fts, sowie dessen zur Berechnung der Provision wesentlichen Inhalts zu unterrichten, sofern&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consultancy e.U. nicht unmittelbar davon durch Beisein eines ihrer Mitarbeiter Kenntnis erlangte, und auf erste Anforderung eine Kopie des geschlossenen Vertrages an SW Consultancy e.U. \u00fcbersenden.<br>SW Consultancy e.U. ist berechtigt, bei der (notariellen) Vertragsunterzeichnung anwesend zu sein.<br><br>Pflichten bei Alleinvermittlungsauftr\u00e4gen<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Abschluss eines Alleinvermittlungsauftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, f\u00fcr den Zeitraum der vereinbarten Dauer keinen anderen Makler f\u00fcr die Vermittlung des jeweiligen Gesch\u00e4fts zu beauftragen oder heranzuziehen und SW Consultancy e.U. jene Personen (einschlie\u00dflich anderer Makler) unverz\u00fcglich bekannt zu geben, die sich direkt an den Auftraggeber gewendet haben. Erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Frist keine einvernehmliche Verl\u00e4ngerung des Alleinvermittlungsauftrages, so wandelt sich dieser in einen unbefristeten und jederzeit schriftlich k\u00fcndbaren schlichten Vermittlungsauftrag um.&nbsp;<br><br>Unterbeauftragung&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. ist berechtigt, bei deren T\u00e4tigkeit und Vermittlung Dritte heranzuziehen oder zu beauftragen (Sub-Makler, Gemeinschafts- sowie A-meta-Gesch\u00e4fte).&nbsp;<br><br><strong><u>Anbote und Informationserteilung; Aufkl\u00e4rung \u00fcber bekannte Anbote<\/u><\/strong><br><br>Keine Pr\u00fcfung der Angaben des Abgebers<br>Alle Angaben, Anbote, Anzeigen, Inserate, Expos\u00e9s oder sonstige Mitteilungen \u00fcber Objekte und Gesch\u00e4ftsgelegenheiten durch&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consultancy e.U. erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf den vom jeweiligen Abgeber erhaltenen und zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Daten, f\u00fcr deren Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit SW Consultancy e.U. keine Gew\u00e4hr \u00fcbernimmt.&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. ist nicht verpflichtet, Angaben des Abgebers auf deren Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen, sondern darf darauf vertrauen, sofern sich nicht aus den Umst\u00e4nden offensichtlich Gegenteiliges ergibt.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Haftung des Abgebers f\u00fcr Falschinformationen&nbsp;<br>Falls der Auftraggeber an SW Consultancy e.U. schuldhaft unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Informationen erteilt, so haftet er der SW Consultancy f\u00fcr allf\u00e4llige dadurch entstandene Sch\u00e4den und frustrierte&nbsp;<br>Aufwendungen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p>Unverbindliche Anbote&nbsp;<br>Das von der SW Consultancy e.U. auf ihre Website sowie in sonstigen Medien eingestellte Angebot an Vermittlungsobjekten stellt noch kein verbindliches Anbot zum (Kauf- oder Miet-) Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung an Interessenten zur Kontaktaufnahme und Anbotsabgabe, und ist solange freibleibend und unverbindlich, bis eine Anbotsannahme durch den Abgeber oder sonstigen vermittelten Dritten (Verk\u00e4ufer, Vermieter) vorliegt, und dem Auftraggeber (Interessenten) zugegangen ist. \u00c4nderungen bzw. Zwischenverk\u00e4ufe werden ausdr\u00fccklich vorbehalten. Ein Anbotsteller ist f\u00fcr die gesetzliche oder ausdr\u00fccklich festgelegte Dauer an seine Anbotserkl\u00e4rung gebunden.<br><br>Aufkl\u00e4rungspflicht hinsichtlich bekannter Objekte&nbsp;<br>Ist dem Auftraggeber (Interessenten) eine durch SW Consultancy e.U. nachgewiesene, vermittelte oder namhaft gemachte Gesch\u00e4ftsgelegenheit bzw. das betreffende Objekt oder der Abgeber bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies SW Consultancy e.U. unverz\u00fcglich schriftlich (sp\u00e4testens innerhalb von 48 Stunden ab \u00dcbermittlung derjenigen Informationen, aus denen dies erkennbar war) mitzuteilen. Andernfalls ist die Vermittlung als provisionspflichtig anerkannt.&nbsp;<br><br><strong><u>Weitergabe von Informationen und Vertraulichkeit<\/u><\/strong><br><br>Geheimhaltungspflicht<br>Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, insbesondere nicht an andere Immobiliendienstleistungs- und Maklerunternehmen, weiterzugeben. Jeder Weitergabe der von SW Consultancy e.U. mitgeteilten Gesch\u00e4ftsgelegenheiten oder Objekte und Informationen dazu bzw. der SW Consultancy e.U. namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SW Consultancy e.U. und l\u00e4sst den Provisionsanspruch unber\u00fcrht (vgl. Punkt 6.10. lit c. untern).&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Haftung bei Weitergabe<br>Im Falle eines Versto\u00dfes gegen diese Verpflichtung wird der Auftraggeber (Interessent) selbst Provisionspflichtig oder subsidi\u00e4r hinsichtlich eines allf\u00e4lligen Provisionseingangs schadenersatzpflichtig und SW Consultancy e.U. diesbez\u00fcglich vollkommen Schad- und klaglos gehalten.&nbsp;<br><br><strong><u>Provisionen und Entgelt&nbsp;<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vermittlungsprovision und deren H\u00f6he<br>Die T\u00e4tigkeit der SW Consultancy e.U. erfolgt entgeltig. Der Auftraggeber ist zur Zahlung einer Provision f\u00fcr den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Gesch\u00e4ft aufgrund der vertragsgem\u00e4\u00dfen verdienstlichen T\u00e4tigkeit der SW Consultancy e.U. mit einem Dritten zustande kommt (siehe Punkt 6.2.). Falls im Einzelfall nicht anders ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist, etwa in einer allf\u00e4lligen besonderen Provisionsvereinbarung mit dem Auftraggeber (z.B. in der Angabe beim jeweiligen Objekt oder im Kaufangebotsvordruck), gelten die in der IMV f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ft angef\u00fchrten H\u00f6chstprovisionss\u00e4tze zuz\u00fcglich 20% USt. als Provision f\u00fcr die Vermittlungst\u00e4tigkeit der&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. als vereinbart.&nbsp;<br><br>Entstehen der Provisionspflicht<br>Der Provisionsanspruch der SW Consultancy e.U. gegen\u00fcber dem Auftraggeber aufgrund deren verdienstlicher T\u00e4tigkeit (siehe Punkt 6.3.) entsteht mit dem Zustandekommen des zu vermittelnden Gesch\u00e4fts durch entsprechende Willens\u00fcbereinkunft der beteiligten Parteien&nbsp;<br>(z.B angenommenes Kaufangebot, Mietangebot) und unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des Zustandekommens des Gesch\u00e4fts und\/oder der weiteren Beteiligung durch SW Consultancy e.U. an der Ausf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts.&nbsp;<br><br>Verdienstlichkeit des Maklers&nbsp;<br>Verdienstliche T\u00e4tigkeit der SW Consultancy e.U. liegt auch bei blo\u00dfer Namhaftmachung bzw. Nachweis der Gesch\u00e4ftsgelegenheit oder, wenn SW Consultancy e.U. in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B. durch sonstige vermittelnde T\u00e4tigkeit hinsichtlich eines Objekts oder Gesch\u00e4fts) zum Zustandekommen des Gesch\u00e4fts beigetragen hat, wobei es gen\u00fcgt, dass der Nachweis bzw. die Vermittlung oder Namhaftmachung mit urs\u00e4chlich f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsabschluss gewesen sind.&nbsp;<br><br>Vermittlung eines Abweichenden Gesch\u00e4fts&nbsp;<br>Der volle Provisionsanspruch der SW Consultancy e.U. entsteht auch, wenn das Gesch\u00e4ft aufgrund verdienstlicher T\u00e4tigkeit der&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. zu anderen als urspr\u00fcnglich angebotenen oder im Vermittlungsvertrag genannten Bedingungen zustande kommt, wenn das Gesch\u00e4ft \u00fcber ein anderes Objekt des von SW Consultacy e.U. namhaft gemachten Abgebers abgeschlossen wird, oder wenn ein anderes als das urspr\u00fcnglich angebotene Gesch\u00e4ft geschlossen wird.&nbsp;<br><br>Vermittlung eins Optionsvertrags<br>Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn anstelle der urspr\u00fcnglich zu vermittelndem Gesch\u00e4ft ein Optionsvertrag geschlossen wird, wobei diesfalls die H\u00e4lfte der vereinbarten oder zustehenden Provision mit Abschluss des Optionsvertrags und die weitere H\u00e4lfte mit Aus\u00fcbung des Optionsrechts f\u00e4llig wird.&nbsp;<br><br>Aufschiebende Bedingungen&nbsp;<br>Der Provisionsanspruch besteht auch in dem Fall, dass ein aufschiebend bedingt abgeschlossenes Gesch\u00e4ft vor Eintritt der Bedingung aufgel\u00f6st wird, falls die Bedingung ohne die vorzeitige Aufl\u00f6sung voraussichtlich eingetreten w\u00e4re.&nbsp;<br><br>Aufl\u00f6sende Bedingung und R\u00fccktritt&nbsp;<br>Wird das vermittelte und zustande gekommene Gesch\u00e4ft durch Eintritt einer Aufl\u00f6sende Bedingung aufgel\u00f6st, so bleibt dies ohne Auswirkung auf den Provisionsanspruch. Dasselbe gilt bei R\u00fccktritt oder Nichtausf\u00fchrung des Gesch\u00e4fts durch eine Provisionspflichtige Partei,&nbsp;<br>sofern dies aus Gr\u00fcnden erfolgt, die von den zur\u00fccktretenden Vertragsparteien zu vertreten sind oder in sonstiger Weise in der Person oder Sph\u00e4re dieser Vertragspartei begr\u00fcndet ist. Bei einseitigem unberechtigtem R\u00fccktritt hat der Zur\u00fccktretende SW Consultancy e.U. neben der eigenen Provision auch den gesamten dadurch entstandenen Schaden, somit auch die allenfalls entgangene mit der Gegenseite vereinbarte Provision, zu ersetzen (\u00a77 Abs 2 MaklerG bleibt unber\u00fchrt).<br><br>Nachtr\u00e4gliche Erweiterung<\/p>\n\n\n\n<p>Wird ein von SW Consultancy e.U. vermitteltes Gesch\u00e4ft binnen drei Jahren ab dessen Zustandekommen erweitert oder erg\u00e4nzt, entsteht mit Rechtswirksamkeit der Erweiterung ein Provisionsanspruch der&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consltancy e.U., wobei der jeweilige Erh\u00f6hungs- oder Erweiterungsbetrag als Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Provision gilt.&nbsp;<br>Der Auftraggeber ist diesfalls verpflichtet, SW Consultancy e.U. unverz\u00fcglich von einer solchen Erg\u00e4nzung\/Erweiterung des Gesch\u00e4fts zu verst\u00e4ndigen.&nbsp;<br><br>Provisionspflicht bei verz\u00f6gertem Abschluss<br>Der volle Provisionsanspruch entsteht auch, wenn binnen drei Jahren ab Beendigung des Vermittlungsauftrags ein Gesch\u00e4ftsabschluss durch einen Auftraggeber \u00fcber ein von SW Consultancy e.U. vermitteltes Objekt oder mit einem von SW Consultancy e.U. vermittelten Vertragspartner zustande kommt.&nbsp;<br><br>Provision bei Fehelendem Vermittlungserfolg&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. hat weiteres gegen\u00fcber dem Auftraggeber auch ohne zurechenbaren Vermittlungserfolg Anspruch auf Provision bzw. Ersatz f\u00fcr Aufwendungen und M\u00fchewaltung in H\u00f6he der f\u00fcr den Erfolgsfall vereinbarten Provision, gegebenenfalls berechnet auf Grundlage eines allenfalls h\u00f6heren tats\u00e4chlich (Kauf-) Preises, wenn&nbsp;<br>(\u00a715 Abs 1 MaklerG)<br><br>a. das im Maklervertrag bezeichnete Gesch\u00e4ft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen f\u00fcr das Zustandekommen des Gesch\u00e4fts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterl\u00e4sst.&nbsp;<br><br>b. mit dem von SW Consultancy e.U. vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Gesch\u00e4ft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Gesch\u00e4fts in den T\u00e4tigkeitsbereich der&nbsp;<br>SW Consultancy e.U f\u00e4llt.&nbsp;<br><br>c. das im Maklervertrag bezeichnete Gesch\u00e4ft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von SW Consultancy e.U. bekanntgegebene M\u00f6glichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Gesch\u00e4ft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Gesch\u00e4ftgelegenheit bekannt gegeben hat, oder<br><br>d. das Gesch\u00e4ft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausge\u00fcbt wird.<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Provision bei fehlendem Vermittlungserfolg bei Alleinvermittlungsauftr\u00e4gen<br>Im Falle der Erteilung eines Alleinvermittlungsauftrags gilt die&nbsp;<br>Provisions-\/Entsch\u00e4digungspflicht gem\u00e4\u00df Punkt 6.10. sinngem\u00e4\u00df weiters auch dann als vereinbart, wenn (\u00a715 Abs 2 MaklerG).<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\">\n<li>der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgel\u00f6st wird;<\/li>\n\n\n\n<li>das Gesch\u00e4ft w\u00e4hrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist, oder&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>das Gesch\u00e4ft w\u00e4hrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.&nbsp;<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Verg\u00fctung gesonderter Auftr\u00e4ge<br>Auftraggeber erteilte Auftr\u00e4ge, die keine Maklervertr\u00e4ge iSd MaklerG sind, sind stets gesondert und unabh\u00e4ngig von einem Maklervertrag und eines etwa zu vermittelndem Gesch\u00e4ft und der diesbez\u00fcglichen Provisionspflicht zu verg\u00fcten. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein orts\u00fcbliches Entgelt vereinbart.&nbsp;<br><br><strong><u>F\u00e4lligkeit der Provision, Verzugszinsen, Aufrechnung&nbsp;<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00e4lligkeit der Provision&nbsp;<br>Eine Vermittlungsprovision wird im Regelfall abweichend von \u00a7 10 MaklerG erst mit dem Abschluss des entsprechenden schriftlichen (notariellen) Vertrags \u00fcber das Gesch\u00e4ft, sp\u00e4testens aber 90 Tage nach der Rechtswirksamkeit dieses Gesch\u00e4fts (\u00a77 Abs 1 MaklerG), je nachdem, was zuerst eintritt, jedenfalls mit Rechnungslegung f\u00e4llig. Sonstige Provisions-, Entgelts- oder Verg\u00fctungsanspr\u00fcche, insbesondere im Fall fehlenden Vermittlungserfolgs oder das vermittelte Gesch\u00e4ft nicht zustande kommt werden sofort mit deren entstehen f\u00e4llig.&nbsp;<br><br>Verzugsfolgen&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Verzug ist SW Consultancy e.U. berechtigt, 5% an Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen iHv pauschal \u20ac 20, &#8211; pro eigene Mahnung und dar\u00fcber hinaus allf\u00e4llige notwendige und zweckm\u00e4\u00dfige (au\u00dfer-) gerichtliche Betreibungs- und Inkassokosten vom Auftraggeber zu verlangen.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Aufrechnungsbeschr\u00e4nkung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen Anspr\u00fcche der SW Consultancy e.U. aufzurechnen. Ausgenommen davon sind Gegenforderungen von Verbrauchern im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit der SW Consultancy e.U. oder falls deren Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der SW Consultancy e.U. steht, oder falls diese gerichtlich festgestellt oder von SW Consultancy e.U. anerkannt worden ist.&nbsp;<br><br>Solidarhaftung&nbsp;<br>Mehrere Auftraggeber oder am vermittelten Gesch\u00e4ft auf einer Seite beteiligte Personen schulden die gesamte f\u00fcr das Gesch\u00e4ft vereinbarte Provision zur ungeteilte hand.&nbsp;<br><br>Nettobetr\u00e4ge<br>S\u00e4mtliche Betr\u00e4ge, Provisionen und Entgelte sind, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, Nettobetr\u00e4ge und verstehen sich zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger gesetzlicher Umsatzsteuer.&nbsp;<br><br><strong><u>Haftungsausschluss<br><\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Keine Haftung f\u00fcr Informationen Dritter und Indirekte Sch\u00e4den oder gegen\u00fcber Dritten<br>SW Consultancy e.U. \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Qualit\u00e4t von Informationen, die&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consultancy e.U. vom jeweiligen Abgeber zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, und deren Unrichtigkeit oder Unvollst\u00e4ndigkeit nicht erkennbar ist (vgl. Punkt 4.1. oben), oder die von SW Consultancy e.U. unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt werden, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollst\u00e4ndigkeit nicht ausdr\u00fccklich bekannt ist (\u00a7 1300 ABGB).&nbsp;<br>SW Consultancy e.U. haftet weiters nicht f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, entgangenen Gewinn, reine Verm\u00f6genssch\u00e4den, Zinsverluste und Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter oder gegen\u00fcber Dritten, die nicht Vertragspartner sind.&nbsp;<br><br>Haftungsbeschr\u00e4nkung nach dem Verschuldensgrad&nbsp;<br>Dar\u00fcber hinaus ist eine Haftung von SW Consultancy e.U. f\u00fcr den Fall leichter Fahrl\u00e4ssigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist die Haftung der SW Consultancy e.U. ungeachtet des Rechnungsgrundes auf F\u00e4lle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssikeit beschr\u00e4nkt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ist der Auftraggeber Unternehmer, so ist die Haftung der&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consultancy e.U. ungeachtet des Rechtgrundes auf F\u00e4lle von Vorsatz und krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.&nbsp;<br><br>Ausnahme von der Haftungsbeschr\u00e4nkung<br>Ausgenommen von dieser generellen Haftungsbeschr\u00e4nkung sind Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz.&nbsp;<br><br>Fallweise und betragliche Beschr\u00e4nkung, Verj\u00e4hrung&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ohne Einschr\u00e4nkung der vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkung sind allf\u00e4llige Schadenersatzanspr\u00fcche auf den Ersatz eines ad\u00e4quaten voraussehbaren Schadens, jedenfalls aber betraglich mit dem Wert des f\u00fcr den Erfolgsfall vereinbarten (Vermittlungs-) Entgelts beschr\u00e4nkt. Allf\u00e4llige Anspr\u00fcche verj\u00e4hren innerhalb von 3 Jahren ab Entstehen des Anspruchs, sp\u00e4testens 3 Jahre ab Aufttragsbeendigung.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p>Keine Erfolgsgarantie&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>SW Consultancy e.U. \u00fcbernimmt keine Haftung, Garantie oder Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr einen Vermittlungserfolg oder daf\u00fcr, dass ein zur Vermittlung \u00fcbernommenes Gesch\u00e4ft tats\u00e4chlich erfolgreich zustande kommt, oder f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe vertragliche Abwicklung und Ausf\u00fchrung eines vermittelten Gesch\u00e4fts oder dessen Erf\u00fcllung, und ebenso wenig daf\u00fcr, dass am Markt keine vergleichbaren g\u00fcnstigeren Objekte bzw. Finanzierungsm\u00f6glichkeiten bestehen.&nbsp;<br><br>Keine Haftung f\u00fcr Dritte<br>F\u00fcr Sch\u00e4den, die durch von SW Consultancye e.U. zur Vermittlung beigezogenen Dritten (insbesondere externe Gutachter, Sub-Makler) verursacht wurden, haftet SW Consultancy e.U. nur bei Auswahlverschulden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong><u>Bewertungen<br><br><\/u><\/strong>Von SW Consultancy e.U. im Rahmen des Vermittlungsvertrags oder gem\u00e4\u00df gesonderter Vereinbarung vorgenommene Sch\u00e4tzungen des Wertes oder Angebotspreises von Objekten basieren auf der Einsch\u00e4tzung aufgrund von Vergleichswerten und den ungepr\u00fcften Informationen und Angaben des Auftraggebers und k\u00f6nnen kei Sch\u00e4tzungsgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverst\u00e4ndigen ersetzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Immobilienmarkt einer Vielzahl von \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen ausgesetzt ist und einem stetigen Wandel unterliegt, und daher \u00c4nderungen der Einsch\u00e4tzung vorbehalten sind. SW Consultancy e.U. \u00fcbernimmt keine Haftung oder Garantie daf\u00fcr, dass der Auftraggeber bei einer tats\u00e4chlichen Vermarktung den gesch\u00e4tzten Preis erzielt.&nbsp;<br><br><strong><u>Verj\u00e4hrung\/Pr\u00e4klusion<br><br><\/u><\/strong>Soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine k\u00fcrzere Verj\u00e4hrungs- oder Pr\u00e4klusivfrist gilt, verfallen s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen SW Consultancy e.U., wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von Schaden und Sch\u00e4diger bzw. von dem den Anspruch begr\u00fcndenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht oder von SW Consultancy e.U. ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt wurden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><br><strong><u>Bestimmungen betreffend den Webauftritt der SW Consultancy e.U.&nbsp;<br>Anbote auf Websites<br><br><\/u><\/strong>Urheberrechtliche Hinweise&nbsp;<br>Inhalt und Struktur der von SW Consultancy e.U. betriebenen Websites sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Die Vervielf\u00e4ltigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Texteilen oder Bildmaterial ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SW Consultancy e.U. Hiervon nicht erfasst ist der f\u00fcr den Interessenten zu diesem Zweck bestimmte Ausdruck von Objektdaten, Unterlagen, Checklisten oder sonstigen Merkbl\u00e4ttern in Zusammenhang mit dem Angebot der und der Vermittlungst\u00e4tigkeit von&nbsp;<br>SW Consultancy e.U.&nbsp;<br><br>Verbot der Weitergabe an Dritte&nbsp;<br>Dem Nutzer des Webangebots der SW Consultancy e.U. ist es nicht erlaubt, jegliche Informationen, insbesondere \u00fcber Objekte und Abgeber, die dieser anhand der auf der Website der SW Consultancy ( Miet- und Kaufmarktplatz) eingestellten Daten und\/oder der Versendung von Immobilienexpos\u00e9s erh\u00e4lt, an Dritte weiterzugeben und\/oder zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zu verwenden. Die erhaltenen Informationen dienen ausschlie\u00dflich dem pers\u00f6nlichen Interesse an der Vermittlung und sind h\u00f6chst vertraulich zu behandeln.&nbsp;<br><\/p>\n\n\n\n<p><br>Beschr\u00e4nkung des Angebots<br>SW Consultancy e.U. beh\u00e4lt sich vor, nach freiem Ermessen eine beschr\u00e4nkte Auswahl an verf\u00fcgbaren Objekten oder Produkten auf ihren Seiten im Internet zu zeigen, insbesondere wenn die Anzahl vorhandener Angebote besonders hoch ist; im Zusammenhang mit einer derartigen Auswahl nach freiem Ermessen \u00fcbernimmt die SW Consultancy e.U. keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Haftungen.&nbsp;<br><br>Haftung f\u00fcr Links und Websites Dritter<br>Verlinkungen zu Websites anderer Unternehmen sind so gestaltet, dass der Nutzer deutlich erkennen kann, wenn er die Website SW Consultancy e.U. verl\u00e4sst. F\u00fcr den Inhalt fremder Websites, auf die mittels Links verwiesen wird, wie auch f\u00fcr Fehler, die aus mangelhafter Daten\u00fcbertragung resultieren, wird keine Haftung \u00fcbernommen.&nbsp;<br><br><strong><u>Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Anpassungen der AGB<br>SW Consultancy beh\u00e4lt sich das Recht vor, die AGB f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte jederzeit anzuapassen. Es gelten jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Webseiten der SW Consultancy e.U. ver\u00f6ffentlich sind.&nbsp;<br><br>Keine m\u00fcndlichen Nebenabreden, Schriftformgebot&nbsp;<br>M\u00fcndliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch f\u00fcr \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie f\u00fcr Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. F\u00fcr die Einhaltung der Schriftform gen\u00fcgt die Verwendung von E-Mails bzw. Fax. Der Nachweis des Zugangs obliegt dem Auftraggeber.&nbsp;<br><br>Salvatorische Klausel&nbsp;<br>Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die \u00fcbrigen Regelungen hievon uber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung an n\u00e4hesten kommt.&nbsp;<br><br>Erf\u00fcllungsort<br>Als Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Verpflichtungen aus dem mit SW Consultancy e.U. geschlossenen Vertr\u00e4gen gilt Villach als vereinbart.&nbsp;<br><br>Rechtswahl&nbsp;<br>Es gilt ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Rechs unter Ausschluss der Kollisionsnorm.&nbsp;<br><br>Gerichtsstandsvereinbarung&nbsp;<br>Soweit f\u00fcr den Auftraggeber kein zwingender Gerichtsstand, etwa im Sinne des \u00a714 KSchG besteht, wird f\u00fcr alles aus oder in Zusammenhang mit der gesch\u00e4ftlichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und der SW Consultancy e.U. resultierenden Streitigkeiten die ausschlie\u00dflice Zust\u00e4ndigkeit des f\u00fcr 9524 Villach, \u00d6sterreich, jeweils sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes vereinbart (\u00a7104 JN).<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen SW Consultancy e.U.&nbsp; 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